Spezielle Regelungen für Handgepäck

Handgepäck-Regelungen

Für Ihr Handgepäck gibt es spezielle Regeln. Flüssigkeiten, Gele und Sprühdosen im Handgepäck dürfen nur in kleinen Mengen (max. je 100 ml) und sachgemäß verpackt transportiert werden. Dies gilt für alle Passagiere, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union abfliegen oder zu einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union umsteigen. 

Die neuen Vorschriften gelten für Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke zum Verzehr. Dies gilt auch für Gele, Pasten, Lotionen und den Inhalt von Sprühdosen. Dies gilt ebenso für Toilettenartikel wie Zahnpasta, Rasierschaum, Haargel, Lipgloss und Cremes.

Dies sind die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck:
1. Sie können Flüssigkeiten und Gele nur in Verpackungen bis zu 100 Millilitern transportieren.
2. Diese Verpackungen dürfen nur in einem transparenten Plastikbeutel transportiert werden.
3. Pro Person darf ein transparenter Plastikbeutel mitgeführt werden.
4. Der transparente Plastikbeutel darf nicht größer als 1 Liter sein.
5. Der transparente Plastikbeutel muss wiederverschließbar sein.

Eine passende transparente Plastikbeutel können Sie von zu Hause mitbringen.

Es gibt zwei Ausnahmen:
A. Babynahrung, die Sie während des Fluges benötigen.
B. Medikamente, die Sie für die Dauer der Reise (= Flug und Aufenthalt im Ausland) benötigen.

Die genauen Regeln finden Sie auch auf der Website der Landesregierung.

Einkäufe an Flughäfen und an Bord
Nach der Ticket- und/oder Passkontrolle können Sie noch (steuerfreie) Einkäufe an den europäischen Flughäfen und im Flugzeug einer europäischen Fluggesellschaft tätigen. Flüssigkeiten und Gele, die nach der Ticket- und/oder Passkontrolle oder im Flugzeug gekauft wurden, werden für Sie im Geschäft oder an Bord verpackt und versiegelt - falls erforderlich. Das Siegel ist einen Tag lang gültig. Wenn Sie am nächsten Flughafen umsteigen müssen, dürfen Sie das Siegel erst am Zielort öffnen.

Separates Vorlegen Ihres Handgepäcks
Bei der Handgepäckkontrolle müssen Sie alle Flüssigkeiten separat vorlegen. Für den transparenten Plastikbeutel gilt, dass alle verpackten Flüssigkeiten leicht hinein passen sowie der Beutel geschlossen sein muss. Mäntel, Jacken und große elektrische Geräte wie Laptops müssen ebenfalls separat bei der Handgepäckkontrolle vorgelegt werden.

Mitführen von Lithiumbatterien, tragbaren elektronischen Geräten und elektronischen Zigaretten an Bord eines Flugzeugs

Nach den neuen Vorschriften gelten die folgenden Regeln für die Beförderung von Lithiumbatterien, tragbaren elektronischen Geräten und elektronischen Zigaretten:

  • Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) mit Lithiumbatterien müssen im Handgepäck mitgeführt werden;
  • Beispiele für tragbare Geräte sind: Mobiltelefone, Laptops, Fotokameras.
  • Alle Ersatzbatterien für solche tragbaren Geräte sind nur im Handgepäck erlaubt;
  • Lose Batterien müssen separat verpackt werden (in der Originalverpackung oder in anderen Isoliermaterialien). Lose Batterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden;
  • Elektronische Zigaretten dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Maximal 1 Stück pro Passagier. Es ist verboten, die elektronische Zigarette an Bord des Flugzeugs zu benutzen.
  • Bitte beachten Sie: Es ist nicht erlaubt, ein Samsung Galaxy Note 7 auf einem Flug vom Flughafen Groningen Eelde mitzunehmen. Dies gilt sowohl für Handgepäck als auch für Check-in-Gepäck.

Erläuterungen und Fragen und Antworten

Warum sind diese Regeln notwendig?
Diese neuen Regeln für das Handgepäck wurden nach den Verhaftungen von Terrorismusverdächtigen in Großbritannien im August 2006 eingeführt. Es besteht der Verdacht, dass diese Personen flüssigen Sprengstoff zu einem terroristischen Anschlag benutzen wollten. Um diese Gefahr zu verringern wird das Mitnehmen von Flüssigkeiten im Handgepäck eingeschränkt und strenger kontrolliert.

Warum Flüssigkeiten?
Es gibt viele Studien zu flüssigem Sprengstoff. Sie ergaben, dass zum Verursachen einer Explosion größere Mengen notwendig sind. Darum dürfen Passagiere im Handgepäck keine großen Mengen von Flüssigkeiten mitnehmen.
Flüssigkeiten und Gels, die auf dem Flughafen erworben wurden, werden besonders gut kontrolliert, und von zu Hause mitgebrachte Flüssigkeiten und Gels dürfen nur noch in kleineren Mengen mit ins Handgepäck genommen werden.

Was habe ich bei der Kontrolle auf dem Flughafen zu erwarten?
Bei der Sicherheitskontrolle läuft alles Handgepäck auf einem Förderband durch einen Scanner. Hier wird auch kontrolliert, ob Sie Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck haben. Wenn Sie also Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck mitnehmen möchten, müssen Sie vor dem Abflug – zu Hause oder auf dem Flughafen – alles den neuen Vorschriften entsprechend verpacken.

Wenn Sie doch Flüssigkeiten und Gels lose in Ihrem Handgepäck haben, müssen Sie damit rechnen, dass sie Ihnen bei der Sicherheitskontrolle abgenommen werden.
Vor den Kontrollstellen finden Sie eigens eingerichtete Stellen, an denen Sie einen Plastikbeutel erhalten und Ihre Flüssigkeiten und Gels umpacken können.
Bei der Handgepäck-Kontrolle müssen Sie alle Flüssigkeiten separat vorzeigen. Für den durchsichtigen Plastikbeutel gilt, dass die Verpackungen problemlos hineinpassen müssen und dass der Beutel verschlossen sein muss. Auch Mäntel, Jacken und größere Elektrogeräte wie Laptops müssen Sie bei der Handgepäckkontrolle separat vorzeigen.

Wo bekomme ich einen Beutel?
Bis jetzt ist der durchsichtige Plastikbeutel, der den europäischen Anforderungen entspricht, nur schwer in den Geschäften erhältlich. Während der Einführungsphase erhalten Sie den durchsichtigen Plastikbeutel kostenlos auf allen niederländischen Flughäfen.

Kann ich nach der Passkontrolle noch einkaufen bzw. zollfrei einkaufen?
Ja, nach der Ticket- bzw. Passkontrolle können Sie auf europäischen Flughäfen und im Flugzeug europäischer Fluggesellschaften noch immer einkaufen bzw. zollfrei einkaufen. Flüssigkeiten und Gels, die Sie nach der Ticket- bzw. Passkontrolle oder im Flugzeug erworben haben, werden von der Verkaufsstelle – sofern erforderlich – für Sie verpackt und versiegelt. Das Siegel gilt einen Tag lang. Wenn Sie auf dem nächsten Flughafen umsteigen müssen, dürfen Sie das Siegel nicht öffnen, bevor Sie an Ihrem Zielort angekommen sind.

Artikel, die auf nichteuropäischen Flughäfen und an Bord nichteuropäischer Fluggesellschaften erworben wurden
Wenn Sie Flüssigkeiten und Gels auf einem nichteuropäischen Flughafen erwerben bzw. zollfrei erwerben und auf einem europäischen Flughafen umsteigen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die erworbenen Artikel bei der Sicherheitskontrolle abgenommen werden. Dies gilt auch für Artikel, die Sie an Bord einer nichteuropäischen Fluggesellschaft erworben bzw. zollfrei erworben haben.

Warum in dem kleinen Plastikbeutel?
Der durchsichtige Plastikbeutel ist zur Kontrolle auf dem Flughafen notwendig. Wenn sich alle Verpackungen zusammen in dem durchsichtigen Beutel befinden, kann das Sicherheitspersonal auf einen Blick sehen, ob die Regeln eingehalten wurden. Für den durchsichtigen Plastikbeutel gilt, dass die Verpackungen problemlos hineinpassen müssen und dass der Beutel verschlossen sein muss. Die Kontrollen verlaufen schneller, wenn alle Passagiere ihre Sachen auf diese Weise verpacken. Darum müssen alle Verpackungen auch gut in den durchsichtigen Plastikbeutel passen und der Beutel muss verschlossen sein. Wenn Sie doch Flüssigkeiten und Gels lose in Ihrem Handgepäck haben, müssen Sie damit rechnen, dass sie Ihnen bei der Sicherheitskontrolle abgenommen werden.

Gelten diese Regeln überall? 
In allen 25 Ländern der Europäischen Union gelten auf allen Flughäfen dieselben Regeln. Wenn Sie also von einem Flughafen in der Europäischen Union abfliegen oder dort umsteigen, gelten diese Regeln. In den Vereinigten Staaten und Kanada gelten vergleichbare Regeln für Handgepäck. Und für Länder außerhalb der Europäischen Union gelten möglicherweise andere Regeln. Bitte berücksichtigen Sie dies!